Du hattest einen Unfall oder brauchst eine professionelle Fahrzeugbewertung?
Dann bist du bei KFZ-Sachverständigenbüro van den Bergh genau richtig.
Wir sind am Niederrhein unterwegs – in Kaarst, Korschenbroich und Umgebung – und kümmern uns unkompliziert um Schadengutachten für PKW.
Was auch passiert ist: Wir helfen dir weiter – schnell und ehrlich.
Alles andere? Einfach anfragen!
Wenn jemand anders dein Auto beschädigt hat – egal ob beim Einparken, auf der Straße oder auf dem Parkplatz – steht dir ein unabhängiger Gutachter zu. Und zwar frei wählbar. Genau da kommen wir ins Spiel.
Wir dokumentieren den Schaden sauber, kümmern uns um die komplette Abwicklung.
Kosten? Keine für dich! Die zahlt in der Regel der Verursacher bzw. dessen Versicherung.
Du lehnst dich zurück – wir regeln das für dich.
Du willst wissen, was dein Auto aktuell wert ist? Zum Beispiel für den Verkauf, die Versicherung oder einfach zur Sicherheit? Wir erstellen dir ein neutrales Wertgutachten, auf das du dich verlassen kannst.
Ganz wichtig: Der Preis wird je nach Aufwand individuell berechnet – denn jedes Fahrzeug ist anders. Schreib uns einfach kurz, was du brauchst, und wir sagen dir, was es kostet.

Meld dich einfach kurz per Anruf oder WhatsApp – wir melden uns fix zurück und klären alles, was wichtig ist.
Ob bei dir zu Hause, auf der Arbeit oder in der Werkstatt deines Vertrauens – wir kommen dorthin, wo es für dich am besten passt. Du bestimmst den Ort, wir bringen das Know-how mit.
Sobald wir dein Auto geprüft haben, machen wir uns an die Arbeit: Du bekommst ein professionelles Gutachten.
van den Bergh – dein Gutachter mit Meisterbrief.
Wir sind nicht irgendein Büro – wir sind Kfz-Meister
und sind geprüft nach VfK-Standards.
Uns geht’s nicht um Paragrafen oder Paragraphenreiterei – sondern darum, dass du das bekommst, was dir zusteht.
Ehrlich. Klar. Und auf Augenhöhe.
Ein Kfz-Sachverständiger erstellt unabhängige und objektive Gutachten über den Zustand, den Wert oder die Schadenhöhe eines Fahrzeugs.
Nach einem Unfall zur Schadensfeststellung oder zur Ermittlung des Fahrzeugwerts, z. B. beim Verkauf oder Kauf eines Fahrzeugs.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
In der Regel erfolgt die Besichtigung kurzfristig, das Gutachten liegt meist innerhalb von 1–3 Werktagen vor.
Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Als Geschädigter müssen Sie das Gutachten nicht vorfinanzieren.
Grundsätzlich bei allen Schäden über der sogenannten Bagatellgrenze (ca. 750 €). Darunter genügt meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Ein Kostenvoranschlag listet nur Reparaturkosten auf. Ein Gutachten enthält zusätzlich den Wiederbeschaffungswert, Restwert, eventuelle Wertminderung und den Nutzungsausfall.
Eine Wertminderung beschreibt den bleibenden Wertverlust des Fahrzeugs nach einer fachgerechten Reparatur. Diese kann im Gutachten beziffert und von der Versicherung erstattet werden.
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sind, liegt ein Totalschaden vor.
Ja, die Besichtigung kann an Ihrem Wohnort, am Arbeitsplatz oder direkt in der Werkstatt erfolgen.
Bei Fahrzeugverkauf, Fahrzeugkauf, Versicherungsbewertung oder zur Dokumentation des Fahrzeugzustands, etwa bei Leasingrückgabe.
Der Wert ergibt sich aus Zustand, Laufleistung, Ausstattung, Marktwert und regionaler Marktsituation.
Der Marktwert beschreibt den derzeit erzielbaren Verkaufspreis, der Wiederbeschaffungswert den Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug aufbringen müssten.
Grundsätzlich bis sich der Zustand oder Marktwert des Fahrzeugs wesentlich verändert – meist einige Monate.
Das Honorar richtet sich nach Art und Umfang des Gutachtens sowie nach der Schadenhöhe.
Bei Haftpflichtschäden kann direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abgerechnet werden.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall übernehmen wir in der Regel die Abrechnung direkt mit der Versicherung.